Bürgerbrief zu COVID-19 vom 1. Juni

Liebe Roetgenerinnen und Roetgener,

heute möchte ich Sie über zwei Themen informieren:

  • Weitere Lockerungen für Zusammenkünfte und Sport
  • Grund- und Gewerbesteuern

Seit Vorgestern gelten weitere Lockerungen. Zum Beispiel sind Zusammenkünfte mit bis zu 10 Personen wieder erlaubt. Ebenso sind Kontaktsport mit bis zu 10 Personen und Wettkämpfe im Breiten- und Freizeitsport wieder zulässig, wenn ein entsprechendes Hygieneschutzkonzept vorliegt.

Was heißt das genau? Das Land hat hierzu die FAQ-Listen überarbeitet und ergänzt:

https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus

Hier finden sich auch Antworten auf viele andere Detailfragen zur Coronaschutzverordnung.

Eine hilfreiche Informationsquelle für Betriebe ist außerdem die Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards zur Coronaschutzverordnung“:

https://www.roetgen.de/wp-content/uploads/2020/05/200520_Anlage-Hygiene-und-Infektionsschutzstandards-zur-CoronaSchVO-ab-21.05.2020.pdf

Mit den beiden Quellen können tatsächlich viele Fragen beantwortet werden. Gerne stehen die Kolleginnen und Kollegen in der Gemeindeverwaltung und ich zur Verfügung, wenn es Unklarheiten oder Rückfragen gibt.

Eine Sache noch: Die häufig vorgeschriebenen „Hygieneschutzkonzepte“ sind in eigener Verantwortung des Vereins oder Unternehmens umzusetzen und müssen nicht erst durch die Ordnungsbehörde genehmigt werden.

Einige (wenige) Unternehmen und Privatpersonen haben aufgrund einer aktuellen coronabedingten Notlage eine Stundung von Grund- oder Gewerbesteuern beantragt. Mit einer solchen Stundung wird die Fälligkeit einer Steuerschuld aufgeschoben. In der letzten Woche war der Mahnlauf für Grund- und Gewerbesteuern, die nicht gestundet, aber auch nicht gezahlt worden sind. Bei diesem Mahnlauf hat es zwar nicht außergewöhnlich viele Fälle gegeben, aber hinter in den einzelnen Fällen könnte jeweils eine individuell schwierige Situation stecken.

Daher hierzu ein wichtiger Hinweis: Wenn Sie durch die Coronakrise als Unternehmen oder als Privatperson in eine finanzielle Notlage geraten sind und es Ihnen hilft die Krise durchzustehen, wenn Sie die Steuern erst später zahlen, kann Ihnen geholfen werden. Beantragen Sie bitte eine Stundung der Steuer. Die bisher vorliegenden Fälle konnten die Kolleginnen im Steueramt und in der Stadtkasse sehr schnell und unbürokratisch handhaben. So soll es auch weiterhin sein. Außerdem gilt weiterhin: Bitte melden Sie sich bei der Gemeinde, wenn Sie in eine Notlage geraten sind und nicht wissen wo Sie Hilfe finden.

Bitte bleiben Sie gesund! Und bitte genießen Sie diesen wunderschönen Pfingstmontag!

Herzliche Grüße
Ihr Jorma Klauss