Bürgerbrief zu COVID-19 vom 17. April

Liebe Roetgenerinnen und Roetgener,

zum Wochenende darf ich über einige Erleichterungen berichten.

Seit heute gilt eine neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Der Text ist unter dem nachfolgenden Link verfügbar und gilt zunächst bis zum 3. Mai:

https://www.roetgen.de/wp-content/uploads/2020/04/coronaschvo_16.04.2020.pdf

Eine wichtige Änderung ist die Erlaubnis Handelbetriebe mit einer regulären Verkaufsfläche von bis zu 800 qm wieder öffnen zu dürfen. Dies trifft meines Wissens nach auf alle Roetgener Geschäfte zu. Alle Betriebe haben geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 m zwischen Personen zu treffen. Genaueres regelt § 3 CoronaSchVO.

Entgegen einiger Vorabinformationen und auch meinem gestrigen Informationsstand bleibt Friseuren der Betrieb nach § 7 CoronaSchVO untersagt.

Für Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern gibt es ebenfalls wichtige Neuerungen:

Am 20. April 2020 werden in Nordrhein-Westfalen zunächst die weiterführenden Schulen für Schulleitungen und Lehrkräfte wieder öffnen, um den Schulbetrieb vorzubereiten. Ab Donnerstag, den 23. April 2020, können ausschließlich die Schülerinnen und Schüler, die in diesem Schuljahr Abschlüsse anstreben, wieder in die Schulen. Ab dem 4. Mai sollen dann auch die Grundschulen ihren Schulbetrieb wiederaufnehmen, sollte die Entwicklung der Infektionsraten dies zulassen. In den Grundschulen ist dies zunächst auf die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 beschränkt, um diese Kinder gut auf den im Sommer bevorstehenden Wechsel auf die weiterführenden Schulen vorzubereiten.

Weitergehende Informationen sind unter dem nachfolgenden Link zu finden:

https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-oeffnet-schulen-schrittweise-corona-betreuungsverordnung

Die seit dem 16. März angebotene Notbetreuung für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird fortgesetzt. Mit der neuen Corona-Betreuungsverordnung sollen aber vor dem Hintergrund der behutsamen Lockerungen für weitere Wirtschaftsbereiche die Tätigkeitsbereiche der Eltern angepasst werden, die künftig die Notbetreuung in Anspruch nehmen können. 

Der hierfür ab dem 23. April geltende Katalog ist unter dem nachfolgenden Link zu finden:

https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-04-16_anlage2_zur_coronabetrvo.pdf

Die Erleichterungen sind aus meiner Sicht ein kleiner Schritt in Richtung Normalität, aber noch lange keine Entwarnung. Bitte bleiben Sie daher weiterhin achtsam und rücksichtsvoll.

Und bitte bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße
Ihr Jorma Klauss