Bürgerbrief zu COVID-19 vom 7. April

Liebe Roetgenerinnen und Roetgener,

heute möchte ich Sie gerne über zwei Themen informieren:

  • Im Detail veränderte Regeln durch die Aufhebung der Allgemeinverfügungen der Gemeinde
  • Zurückstellung von Themen für die nächste Ratssitzung

Nachdem das Land zwischenzeitlich die Coronaschutzverordnung erlassen hat, habe ich heute die Allgemeinverfügungen der Gemeinde zum Schutz vor COVID-19-Infektionen aufgehoben. Diese hatte ich erlassen, als es noch keine landesweit einheitliche Regelung gab.

Eine eigene gemeindliche Regelung ist nun nicht mehr erforderlich und wird seitens des Landes Nordrhein-Westfalen auch nicht gewünscht. Deshalb bin ich der Maßgabe des Landes, die Allgemeinverfügungen aufzuheben gefolgt.

Der Text der Aufhebungsverfügung ist hier zu finden:

https://www.roetgen.de/wp-content/uploads/2020/04/20200407-Allgemeinverf%C3%BCgungAufhebung.pdf

Die jetzt maßgeblich geltende Coronaschutzverordnung ist nachstehend verlinkt:

https://www.roetgen.de/wp-content/uploads/2020/03/200330_CoronaSchVO_idF-der-%C3%84ndVO.pdf

Durch die Aufhebung der Allgemeinverfügungen ändern sich ab morgen ein paar Details:

Imbisse, Eisdielen o. Ä. dürfen einen „normalen“ Außer-Haus-Verkauf anbieten, bei dem Kunden direkt vor Ort an der Theke bestellen. Hierbei sind jedoch Infektionsschutzmaßnahmen strengstens zu beachten, insbesondere Vorkehrungen der Hygiene (z.B. Hinweisschilder und Aushänge, Möglichkeiten der Händehygiene oder Desinfektion), Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts, Maßnahmen zur Vermeidung von Warteschlangen und Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen. Der Verzehr vor Ort und in 50 m Umkreis um die Verkaufsstelle ist zudem weiterhin untersagt.

Auch für den Handel ist es nun möglich, einen Abholservice für bestellte Waren anzubieten, wenn dieser unter Beachtung von Schutzmaßnahmen vor Infektionen kontaktfrei erfolgen kann.

Diese Änderungen sind jedoch bitte keinesfalls als Entwarnung zu verstehen, sondern als Anpassung im Sinne einer landesweit einheitlichen Regelung.

Wenn sich hierdurch für unsere lokalen Geschäftsleute die Möglichkeit ergibt, wieder mehr Kunden im Ort bedienen zu können, ist dies jedoch eine gute Nachricht.

Gestern habe ich mich mit der Fraktionsvorsitzenden des Gemeinderates über die Tagesordnung der nächsten Sitzung am 21. April 2020 abgestimmt. Wir waren uns einig, dass wir in der Sitzung die Beschlüsse fassen, die notwendig sind, damit die Gemeindeverwaltung weiter ihre laufende Arbeit machen kann.

Wir waren uns aber ebenso einig darüber, dass wir kontrovers diskutierte Themen lieber auf einen Zeitpunkt verschieben möchten, in dem die Öffentlichkeit ohne Sorge an einer Sitzung teilnehmen kann. Daher haben wir die Tagesordnungspunkte, die sich mit Windkraft und dem Seniorenzentrum befassen, gestrichen. Diese Themen wollen wir in der Roetgener Lokalpolitik nicht „unter dem Radar“ diskutieren und entscheiden.

Bitte bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße

Ihr Jorma Klauss