Bürgerbrief zu COVID-19 vom 18. März

Liebe Roetgenerinnen und Roetgener,

heute war die Allgemeinverfügung zu erlassen, die die zwischenzeitlich verschärften Maßnahmen des Landes NRW für die Gemeinde Roetgen umsetzt. In der StädteRegion Aachen sind die jeweiligen Allgemeinverfügungen nahezu gleichlautend und treten gleichzeitig in Kraft.

Die Allgemeinverfügung betrifft insbesondere die Schließung von Spielplätzen, die Beschränkung der Öffnungszeiten von Restaurants, die Schließung von Einzelhandelsgeschäften, außer Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Auch die Nutzung von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken ist nicht gestattet.

Jedoch ist Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten, Apotheken sowie Geschäften des Großhandels die Öffnung bis auf Weiteres auch an Sonn- und Feiertagen von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr gestattet.

Die genauen Details finden Sie hier: https://www.roetgen.de/wp-content/uploads/2020/03/20200318-Allgemeinverf%C3%BCgung.pdf

Die Allgemeinverfügung gilt mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung, also ab Mitternacht.

Soweit die Allgemeinverfügung auch Spielplätze und den Schulhof der GGS Roetgen betrifft, die im kommunalen Eigentum stehen, habe ich die Schließung umgehend veranlasst.

Zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gemeindeverwaltung, habe ich diese, soweit technisch möglich, ins Home-Office geschickt. Diese kommen nur bedarfsweise ins Rathaus. Ich möchte damit sicherstellen, dass im Falle einer Infektion in der Mitarbeiterschaft nicht die gesamte Gemeindeverwaltung lahmgelegt wird.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind per E-Mail und Telefon erreichbar. (Bei wenigen Kollegen gibt es aktuell noch technische Schwierigkeiten mit der Telefon-Weiterleitung. Sollten Sie jemanden nicht erreichen, gehen Sie bitte über die Zentrale unter 02471 18-0.)

Nach Möglichkeit werden Ihre Anliegen per Telefon, E-Mail oder Post erledigt. Das funktioniert auch bei sehr vielen Verwaltungsvorgängen. Nur in unumgänglichen Ausnahmefällen, die keinen Aufschub zulassen, sollen die jeweils zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter Termine machen. Bitte warten Sie am Vordereingang des Rathauses zum vereinbarten Termin. Der zuständige Sachbearbeiter lässt Sie dann rein.

Für die Umstände bitte ich um Verständnis – auch dafür, dass die technische Umsetzung von Home-Office ggf. etwas holprig sein kann. Es ist wichtig, dass unsere Gemeindeverwaltung handlungsfähig bleibt.

Sollte etwas nicht funktionieren, stehe ich Ihnen zur Verfügung. Bitte melden Sie sich ggf. unter 02471 18-60 oder per E-Mail an jorma.klauss (at) roetgen.de.

Bitte melden Sie sich auch, wenn durch die aktuelle Situation eine Notlage entsteht.

Vor allem: Bitte bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße

Ihr Jorma Klauss